Am So. 23.8. gehts los! WFV-Änderungen zur Saison 2015/16
Rudi Scherrle, 19.08.2015

- Gelb-Rote Karte:
Neu: Automatische Spielsperre nach der gelb-roten Karte (§26a RVO)
- Ausschließlich bei den Herren und Frauen, nicht in der Jugend
- Ausschließlich bei Verbands-(Meisterschafts-, Auf-, Abstiegs-, Relegations-und Entscheidungsspiele) und Verbandspokalspielen(wfv-und Bezirkspokal), nicht bei Freundschaftsspielen
- Automatische Sperre (ohne Urteil!) für das nächste Pflichtspiel (Meisterschaft oder Pokal) der Mannschaft, in der der Feldverweis mit gelb-rot erfolgte
- Bis zur Verbüßung der automatischen Sperre, längstens jedoch für 10 Tage, ist der Spieler auch für alle anderen Spiele seines Vereins gesperrt
- Gegen die automatische Sperre nach gelb-rot kann Einspruch beim Sportgerichterhoben werden
Frist: bis Ende des auf den Spieltag folgenden Tages (24.00 Uhr). Ist dies ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum darauffolgenden Werktag (10.00 Uhr)
- Spiel Samstag: Fristende Montag, 10.00 Uhr
- Spiel Sonntag: Fristende Montag, 24.00 Uhr
Anfechtungsgrund: Ein nachgewiesener offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters (DFB Sportgericht: „Wenn die Entscheidung des Schiedsrichters ohne jeden Zweifel objektiv unrichtig ist.“)
- Sperren in Wochen / geänderte Strafrahmen:
Künftig werden Sperrstrafen nicht mehr in Intervallen von halben und ganzen Monaten (2 bzw. 4 Pflichtspiele) festgesetzt, sondern in Wochen
Eine Sperrstrafe von einem Pflichtspiel entspricht einer Sperrstrafe von einer Woche
Beispiel:
- Spieldatum:06.09.2015 (FaD)
- Vergehen: Rohes Spiel (Strafrahmen: eine Woche bis 12 Monate)
- Strafmaß: 3 Wochen = 3 Pflichtspiele oBeginn:07.09.2015 -gem. §187 BGB der auf das Ereignis (FaD) folgende Tag
- Ende:27.09.2015
Geänderte Strafrahmen:
- Nichtantreten (§73) –max. Geldstrafen jeweils verdoppelt
- Rohes Spiel (§80) –Mindestsperre eine Woche (bisher ½ Monat)
− Auf die Mindestsperre von einer Woche/einem Pflichtspiel soll nur ausnahmsweise dann erkannt werden, wenn keinerlei Gesundheitsgefährdung gegeben ist
- Unsportliches Verhalten (§85) –Mindestsperre eine Woche (bisher ½ Monat)
- Verlassen des Spielfelds (§88) –Mindestsperre eine Woche(bisher ½ Monat)
- Sonstige Ordnungsänderungen:
Geänderte bzw. verschärfte Festspielregelung (§§11c, 14b SpO) für das Saisonende (letzte 4 Spieltage)und die Relegation bei den Herren und Frauen
- Ermittlung der Stammspielereigenschaft vor dem viertletzten Spieltag der unteren Mannschaft
- Stammspieler der höheren Mannschaft ist, wer in mehr als der Hälfte der ausgetragenen Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) mitgewirkt hat
- Eine Pause von 4 oder mehr Spielen führt nicht mehr zum Verlust der Stammspielereigenschaft
- Wer vor dem vorletzten Spieltag Stammspieler der höheren Mannschaft ist, darf weder in den letzten vier Spielen noch in Entscheidungs-/Relegationsspielen der unteren Mannschaft eingesetzt werden.
Die Schutzfristen (2 Tage) sowie die Regelungen zur Spielmanipulation gelten weiterhin ergänzend
Eine Spielmanipulation liegt künftig bereits vor, wenn 3 Spieler (bisher 4) der höheren Mannschaft eingesetzt werden.
Reduzierte Entschädigungsbeträge beim Vereinswechsel
Pflicht, auch bei Auswärtsspielen einen Ansprechpartner auf dem Spielbericht zu benennen; wird dies versäumt: Bußgeldsache gem. §56 RVO
Spielgemeinschaften grds. mit max. 3 Vereinen (Jugend und Aktive)
Weitgehend vereinheitlichte Wechselregelungen
- 4 Spieler pro Spiel (Herren und Frauen, Pokal und Meisterschaft)
- Rückwechsel bei Freundschafts-, Reserve-und Meisterschaftsspielen der Kreisligen C/B (Herren) bzw. der Kreis-und Bezirksligen (Frauen)
Kein Genehmigungserfordernis mehr für Trikotwerbung (Verstöße: Bußgeldsache gem. §57 RVO)
Link zum Download:
http://www.wuerttfv.de/stuttgart#Wiki::Media_Asset/show/media_asset_id=28183