Am So. 23.8. gehts los! WFV-Änderungen zur Saison 2015/16

Rudi Scherrle, 19.08.2015

Am So. 23.8. gehts los!  WFV-Änderungen zur Saison 2015/16

  1. Gelb-Rote Karte:

Neu: Automatische Spielsperre nach der gelb-roten Karte (§26a RVO)

  • Ausschließlich bei den Herren und Frauen, nicht in der Jugend
  • Ausschließlich bei Verbands-(Meisterschafts-, Auf-, Abstiegs-, Relegations-und Entscheidungsspiele) und Verbandspokalspielen(wfv-und Bezirkspokal), nicht bei Freundschaftsspielen
  • Automatische Sperre (ohne Urteil!) für das nächste Pflichtspiel (Meisterschaft oder Pokal) der Mannschaft, in der der Feldverweis mit gelb-rot erfolgte
  • Bis zur Verbüßung der automatischen Sperre, längstens jedoch für 10 Tage, ist der Spieler auch für alle anderen Spiele seines Vereins gesperrt

 

  • Gegen die automatische Sperre nach gelb-rot kann Einspruch beim Sportgerichterhoben werden

Frist: bis Ende des auf den Spieltag folgenden Tages (24.00 Uhr). Ist dies ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum darauffolgenden Werktag (10.00 Uhr)

  • Spiel Samstag: Fristende Montag, 10.00 Uhr
  • Spiel Sonntag: Fristende Montag, 24.00 Uhr

Anfechtungsgrund: Ein nachgewiesener offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters (DFB Sportgericht: „Wenn die Entscheidung des Schiedsrichters ohne jeden Zweifel objektiv unrichtig ist.“)

 

  1. Sperren in Wochen / geänderte Strafrahmen:

Künftig werden Sperrstrafen nicht mehr in Intervallen von halben und ganzen Monaten (2 bzw. 4 Pflichtspiele) festgesetzt, sondern in Wochen

Eine Sperrstrafe von einem Pflichtspiel entspricht einer Sperrstrafe von einer Woche

Beispiel:

  • Spieldatum:06.09.2015 (FaD)
  • Vergehen: Rohes Spiel (Strafrahmen: eine Woche bis 12 Monate)
  • Strafmaß: 3 Wochen = 3 Pflichtspiele oBeginn:07.09.2015 -gem. §187 BGB der auf das Ereignis (FaD) folgende Tag
  • Ende:27.09.2015

 

Geänderte Strafrahmen:

  • Nichtantreten (§73) –max. Geldstrafen jeweils verdoppelt
  • Rohes Spiel (§80) –Mindestsperre eine Woche (bisher ½ Monat)

− Auf die Mindestsperre von einer Woche/einem Pflichtspiel soll nur ausnahmsweise dann erkannt werden, wenn keinerlei Gesundheitsgefährdung gegeben ist

  • Unsportliches Verhalten (§85) –Mindestsperre eine Woche (bisher ½ Monat)
  • Verlassen des Spielfelds (§88) –Mindestsperre eine Woche(bisher ½ Monat)

 

  1. Sonstige Ordnungsänderungen:

Geänderte bzw. verschärfte Festspielregelung (§§11c, 14b SpO) für das Saisonende (letzte 4 Spieltage)und die Relegation bei den Herren und Frauen

  • Ermittlung der Stammspielereigenschaft vor dem viertletzten Spieltag der unteren Mannschaft
  • Stammspieler der höheren Mannschaft ist, wer in mehr als der Hälfte der ausgetragenen Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) mitgewirkt hat
  • Eine Pause von 4 oder mehr Spielen führt nicht mehr zum Verlust der Stammspielereigenschaft
  • Wer vor dem vorletzten Spieltag Stammspieler der höheren Mannschaft ist, darf weder in den letzten vier Spielen noch in Entscheidungs-/Relegationsspielen der unteren Mannschaft eingesetzt werden.

Die Schutzfristen (2 Tage) sowie die Regelungen zur Spielmanipulation gelten weiterhin ergänzend

Eine Spielmanipulation liegt künftig bereits vor, wenn 3 Spieler (bisher 4) der höheren Mannschaft eingesetzt werden.

 

Reduzierte Entschädigungsbeträge beim Vereinswechsel

 

Pflicht, auch bei Auswärtsspielen einen Ansprechpartner auf dem Spielbericht zu benennen; wird dies versäumt: Bußgeldsache gem. §56 RVO

 

Spielgemeinschaften grds. mit max. 3 Vereinen (Jugend und Aktive)

 

Weitgehend vereinheitlichte Wechselregelungen

  • 4 Spieler pro Spiel (Herren und Frauen, Pokal und Meisterschaft)
  • Rückwechsel bei Freundschafts-, Reserve-und Meisterschaftsspielen der Kreisligen C/B (Herren) bzw. der Kreis-und Bezirksligen (Frauen)

 

Kein Genehmigungserfordernis mehr für Trikotwerbung (Verstöße: Bußgeldsache gem. §57 RVO)

Link zum Download:
http://www.wuerttfv.de/stuttgart#Wiki::Media_Asset/show/media_asset_id=28183


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