wfv-Ordnerschulung wfv-Geschäftsstelle, 20./27.10.10
Rudi Scherrle, 20.08.2010
Mit Beginn der neuen Spielzeit 2010/11 sind die Vereine in Württemberg dazu verpflichtet, für ihre Heimspiele der Aktiven mindestens zwei speziell gekennzeichnete Platzordner zu stellen. Zudem kann der Schiedsrichter auch vor dem Hintergrund einer speziellen Sicherheitslage bei Spielen der Reserve, der Frauen, der Junioren und der Juniorinnen einen Ordnereinsatz verlangen. Um die Vereine über den Einsatz des Ordnungspersonals zu informieren, veranstaltet der wfv bis zu 40 Schulungen in den Bezirken, zu denen jeweils zwei Vereinsvertreter eingeladen werden.
Das zweistündige Schulungsprogramm umfasst die Begrüßung durch den jeweiligen Bezirksvorsitzenden, eine Einführung durch einen Vertreter des wfv sowie einen Informationsteil mit praktischen Arbeitshilfen für die künftigen Platzordner.
Zu einigen Schulungen hat sich ebenfalls die örtliche Polizei angekündigt, um Möglichkeiten der Kooperation aufzuzeigen. Beginn der Veranstaltungen ist jeweils um 19.00 Uhr
25.8.10: Ergänzung durch Staffeleiter Schmidt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen bereits mit dem wfv-Rundschreiben vom 18.06.2010 vom Verband mitgeteilt wurde, wurden vorläufige Ordnungsänderungen beschlossen, die zu Beginn der neuen Spielzeit am 1. Juli 2010 in Kraft getreten sind. Um evtl. auftretende Schwierigkeiten zu vermeiden, möchte ich Sie bitten, die nachstehenden Punkte zusammen mit Ihren Vereinsmitarbeitern zu bespre-chen und die nötigen Maßnahmen zu veranlassen.
Es handelt sich um folgende wichtigen Punkte aus den Durchführungsbestimmungen 2010/11
Technische Zone: Siehe Nr. 1 Abs. 3 und Skizze Seite 12
Verantwortlichkeit für Sicherheit und Ordnung: Siehe Nr. 3, Abs. 1. Hierzu ist noch auf das Rundschreiben unseres Bezirksvorstands vom letzten Wochenende hinzuwei- sen. Die Verlegung der Schulungstermine für die Ordnungskräfte musste leider daher erfolgen, weil der Lieferant der Signalwesten in Lieferschwierigkeiten kam und diese erst ca. Anfang Oktober liefern kann. Daher wurden diese Termine auf 20. und 27. Oktober d.J. verlegt. Ich möchte Sie jedoch darauf hinweisen, dass die Änderungen be-reits Gültigkeit haben und die Ordner daher benannt und auf den Spielberichtsformu-laren eingetragen werden müssen. Sie sind, bis die Signalwesten greifbar sind, mit den bisher üblichen Armbinden auszustatten.
Handschlag vor dem Spiel: Sie Nr. 7a.
Die o.a. Durchführungsbestimmungen können im wfv-Programm unter Service/Downloads/
Durchführungsbestimmungen... eingesehen bzw. kopiert werden.
Nunmehr wünsche ich Ihnen einen guten Start in die neue Saison und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
gez. Werner Schmidt.
§ 36a wird neu gefasst: Platzordner müssen bei Bedarf in genügender Anzahl aufgeboten werden und sind mit Signalwesten kenntlich zu machen. Bei Verbands- und Verbandspokalspielen der Herren sind vom Platzverein mindestens zwei durch Signalwesten gekennzeichnete und vor dem Spiel auf dem Spielberichtsbogen namentlich zu benennende Ordner zu stellen. Dies gilt auch für Verbands- und Verbandspokalspiele der Reserve, der A und B-Junioren sowie der Frauen, es sei denn, eine Gefährdung der Ordnung und Sicherheit ist offenkundig nicht gegeben und der Schiedsrichter besteht nicht ausdrücklich auf einer Gestellung. Den Gastvereinen wird empfohlen, bei Verbands- und Verbandspokalspielen einen Ansprechpartner für Ordnung und Sicherheit zu stellen, der durch eine Armbinde mit der Aufschrift „Gast“ gekennzeichnet ist. Ausrichter von Hallen- und Turnierspielen sind zur Aufbietung von Ordnern in gleicher Weise verpflichtet wie die Platzvereine bei Verbands- und Verbandspokalspielen, Absatz 1 gilt entsprechend.
Der Verbandsvorstand und der Verbandsspielausschuss können für alle Verbandsspiele, die Bezirksvorsitzenden für Spiele auf Bezirksebene, die Überwachung und Aufsicht eines Spieles durch einen Beauftragten anordnen. Weiter kann der Verbandsspielausschuss die Vereine spielklassenbezogen dazu verpflichten, einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen.