Corona-Update Alarmstufe II: Spielbetrieb Aktive läuft weiter, Jugend pausiert

Rudi Scherrle, 26.11.2021

Corona-Update Alarmstufe II: Spielbetrieb Aktive läuft weiter, Jugend pausiert

Seit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung am Mittwoch, 24. November 2021, befinden wir uns in Baden-Württemberg in der Alarmstufe II. Diese bringt weitere Einschränkungen mit sich, um einer Überlastung der Intensivkapazitäten entgegenzuwirken.

Die Auswirkungen auf den Sport sind noch nicht im Detail geklärt, da aktuell noch keine entsprechende Corona-Verordnung Sport des Kultusministeriums vorliegt. Unabhängig von der genauen Ausgestaltung der Corona-Verordnung Sport soll der Spielbetrieb im wfv weiterhin ermöglicht werden, solange dies gesetzlich erlaubt ist. Darauf einigte sich am gestrigen Abend der Verbands-Spielausschuss mit den Bezirksvorsitzenden und Bezirksspielleitern.

Flexibilität für Mannschaften, die nicht spielen wollen

Nach einer kontroversen, aber konstruktiven Debatte, bei der die Bezirksvertreter die jeweilige Situation in ihren Bezirken einbrachten, verständigte man sich darauf, den Spielbetrieb bei den Aktiven im wfv grundsätzlich fortzusetzen. Jedoch werden Spielverlegungen im Einzelfall gestattet, sofern sich beide Mannschaften einig sind und dies beantragen. Zudem sollen bei Nichtantritt in der Alarmstufe im Regelfall keine Geldstrafen durch die Sportgerichte verhängt werden. Die Regelung, wonach bei dreimaligem Nichtantritt eine Mannschaft aus der Wertung genommen wird, soll – soweit dem der Verbandsvorstand zustimmt – in der kommenden Woche rückwirkend für die Dauer der Alarmstufe ausgesetzt werden. Der Verbandsspielausschuss wird den entsprechenden Antrag stellen.

Corona-Verordnung Sport in Kürze erwartet

Welche Regelungen im Amateursport genau gelten, steht nach wie vor nicht fest. Es ist damit zu rechnen, dass zum Wochenende bereits eine aktualisierte Fassung der Corona-Verordnung Sport in Kraft tritt, diese wurde jedoch Stand Freitagvormittag noch nicht notverkündet.

Erwartet werden muss, dass für alle Aktiven (Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen) ab dem Wochenende die 2G-Regel gilt und damit Nichtimmunisierte von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Abzusehen ist nach der bereits verkündeten CoronaVO außerdem, dass Zuschauer*innen zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen müssen (2G+). Dieser kann als Selbsttest unter Aufsicht des Veranstalters, d.h. eines Vertreters des Heimvereins, durchgeführt werden. Insoweit regen wir an, in den Vereinen zu prüfen, ggf. auch ohne Zuschauer*innen zu spielen, soweit verlässliche Kontrollen nicht durchgeführt werden können. Hinweis für den Umgang mit Medienvertreter*innen: Für Journalist*innen gilt die neu in § 28b Absatz 1 IfSG eingeführte 3G-Nachweisregel, sofern sie Beschäftigte oder Selbstständige sind und Dienstgeschäfte erfüllen.

Spielbetrieb in der Jugend für alle Staffeln pausiert

In der Jugend sind fast alle für dieses Jahr geplanten Spiele bereits absolviert. Die noch ausstehenden Begegnungen sind überwiegend in der Landes- und Verbandsstaffel zu verorten. Der Verbands-Jugendausschuss verständigte sich mit dem Verbands-Spielausschuss darauf, alle Jugendspiele für 2021 abzusetzen. Die Freundschaftsspiele wurden zusammen mit den Punktspielen programmtechnisch abgesetzt. Grundsätzlich sind Freundschaftsspiele im Jugendbereich erlaubt, es sollte jedoch genau geprüft werden, ob solche ausgetragen werden müssen. Wenn Vereine ein Freundschaftsspiel austragen möchten, müssen sie die Spiele neu anlegen und einen Schiedsrichter anfordern.

Gründe für die Absetzung der Jugendspiele sind insbesondere die in den überbezirklichen Staffeln längeren Auswärtsfahrten – üblicherweise in Fahrgemeinschaften – sowie die hohen Inzidenzen bei den Jugendlichen, die zumeist noch keinen Impfschutz genießen und erst sehr viel später die Möglichkeit hatten, einen solchen zu erlangen. Ein Trainingsbetrieb ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen selbstverständlich weiterhin möglich.